Beitragsordnung des Lohnsteuerhilfevereines INVESTA e.V.:

Gültig ab 01.01.2009

(Zum Download der Beitragsordnung: Beitragsordnung.pdf - ca. 27 KByte)

Jedes Mitglied entrichtet einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
Dieser ist sozial gestaffelt und richtet sich nach der Höhe des jährlichen Haushaltseinkommens.
Die Jahresbeiträge der Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten.
Die Beiträge sind nur dann satzungsgemäß entrichtet, wenn sie fristgerecht bezahlt sind.
Neumitglieder zahlen bei Eintritt eine einmalige Aufnahmegebühr.
Mitarbeiter und Beratungsstellenleiter des Lohnsteuerhilfevereines INVESTA e.V. zahlen den Mitgliedsbeitrag der Gruppe 1.

Definition Haushaltseinkommen:

Bruttosumme aller Einkommens-Arten ohne Werbungskosten zzgl. der Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen -
abzgl. 10% bis 2 Kinder,
abzgl. 15% für 3-4 Kinder,
abzgl. 20% für 5 und mehr Kinder.

Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die Einnahmen zusammengerechnet.
Dabei wird vorausgesetzt, dass beide Ehegatten Mitglieder werden; es wird in diesem Fall nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben.

Kinder, Azubis, Studenten im Sinne des EStG zahlen nur die Aufnahmegebühr bis zu einem max. Einkommen von 7000 € im Jahr.
Es besteht die Möglichkeit in bestimmten Fällen einen Antrag auf ruhende Mitgliedschaft für max. 3 Jahre
(beitragsfreie Mitgliedschaft z.B. Elternzeit, sehr geringes Einkommen) zu stellen.
Der Antrag ist an den Vorstand zu richten.
Das Haushaltseinkommen je Mitglied sollte nicht über 6000 € liegen.
Nachweise sind einzureichen.

Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach der zuletzt erhobenen Beitragsgruppe,
bei welcher der Verein im Besteuerungsverfahren tätig war.
Leistungen des Vereines können erst nach Zahlung des jeweiligen Jahresbeitrages in Anspruch genommen werden.

Haushaltseinkommen:
 
 
Beitrag in Euro
(Einzug am 15. Februar des Jahres)
Gruppe 1: bis 10.000 Euro
Ledige und Verheiratete
50 Euro
Gruppe 2: 10.000 bis 20.000 Euro
70 Euro
Gruppe 3: 20.000 bis 30.000 Euro
90 Euro
Gruppe 4: 30.000 bis 40.000 Euro
120 Euro
Gruppe 5: 40.000 bis 50.000 Euro
130 Euro
Gruppe 6: über 50.000 Euro
165 Euro
Gruppe 7: über 70.000 Euro
175 Euro
Gruppe 8: über 80.000 Euro
195 Euro
Einmalige Aufnahmegebühr:
10 Euro


Zuschlag für Zahlung bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren je Gruppe 10,00 Euro.

Überweisung des Beitrages bis 15. Februar des laufenden Jahres
unter Angabe der Mitgliedsnummer auf das Vereins-Konto Nr. 11 44 200 bei der Volksbank Riesa eG (BLZ 850 949 84).

Die Beiträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19%.

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